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Beratung für Land- und Forstwirte


Die Land- und Forstwirtschaft ist ein Spezialbereich des deutschen Steuersystems. Das Einkommen- und Umsatzsteuergesetz enthalten eigene Vorschriften zur Besteuerung von Land- und Forstwirten. Zusätzlich sind eine Vielzahl von Spezialfällen in Bundes- und Ländererlassen geregelt.

Als landwirtschaftliche Buchstelle sind wir befugt, unsere Mandanten hinsichtlich der Besonderheiten der Besteuerung von Landwirten zu beraten. Wir bieten zur wirtschaftlichen Betriebsführung ausgewählte Auswertungen an und beraten Sie bei der Hofübergabe. Zu unseren Mandanten gehören Milchvieh-, Acker-, Mast- und Zuchtbetriebe.


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