

Berufsgerechte Beratung für Ärzte und Heilberufe
Berufsordnung und Vertragsarztrecht bilden für Ärzte die Grundlage ihrer beruflichen Gestaltungsmöglichkeiten. Hieraus ergeben sich vielfältige steuerliche Gestaltungsaspekte, die es auszunutzen gilt. Die Kanzlei Dr. Herrler und Lechner betreut Ärzte nicht nur in berufsspezifischen Steuerfragen. Wir begleiten unsere Mandanten durch ihr gesamtes Praxisleben. Von der Gründung über die laufende Praxis bis hin zur Praxisübergabe und der Schaffung einer angemessenen Altersvorsorge.
Zu unseren Leistungen gehören die Beratung bei Praxisübergabe und Übernahme sowie die Bewertung der Praxis. Wir beraten Sie hinsichtlich der Gründung von Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren. Im Alltag stehen wir Ihnen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie bei Jahresabschlüssen zur Seite.
Aber auch von anderen Heilberufen wie Apotheker, Hebammen, Heilpraktiker und Pflegeberufe, kennen wir die steuerlichen Besonderheiten des jeweiligen Berufes und können Sie berufsgerecht beraten.
Berufsordnung und Vertragsarztrecht bilden für Ärzte die Grundlage ihrer beruflichen Gestaltungsmöglichkeiten. Hieraus ergeben sich vielfältige steuerliche Gestaltungsaspekte, die es auszunutzen gilt. Die Kanzlei Dr. Herrler und Lechner betreut Ärzte nicht nur in berufsspezifischen Steuerfragen. Wir begleiten unsere Mandanten durch ihr gesamtes Praxisleben. Von der Gründung über die laufende Praxis bis hin zur Praxisübergabe und der Schaffung einer angemessenen Altersvorsorge.
Zu unseren Leistungen gehören die Beratung bei Praxisübergabe und Übernahme sowie die Bewertung der Praxis. Wir beraten Sie hinsichtlich der Gründung von Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren. Im Alltag stehen wir Ihnen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie bei Jahresabschlüssen zur Seite.
Aber auch von anderen Heilberufen wie Apotheker, Hebammen, Heilpraktiker und Pflegeberufe, kennen wir die steuerlichen Besonderheiten des jeweiligen Berufes und können Sie berufsgerecht beraten.
