Gewerbesteuer
Die Steuerkanzlei Dr. Herrler und Lechner prüft für Sie, inwieweit Ihr Gewerbe der Gewerbesteuer unterliegt und wie viel Steuer zu entrichten ist. Das Steueraufkommen der Gewerbesteuer steht der Gemeinde zu. Zur Ermittlung der Gewerbesteuer muss der handelsrechtliche Gewinn an die steuerlichen Gewinnermittlungsregeln angepasst werden. Das handelsrechtliche Ergebnis wird um gewerbesteuerlich nicht abzugsfähige Teile erhöht. Gleichzeitig werden aber Sachverhalte, die für die Gewerbesteuer nicht relevant sind, abgezogen. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten, die Finanzierungsstruktur und die erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen.
Die Steuerkanzlei Dr. Herrler und Lechner prüft für Sie, inwieweit Ihr Gewerbe der Gewerbesteuer unterliegt und wie viel Steuer zu entrichten ist. Das Steueraufkommen der Gewerbesteuer steht der Gemeinde zu. Zur Ermittlung der Gewerbesteuer muss der handelsrechtliche Gewinn an die steuerlichen Gewinnermittlungsregeln angepasst werden. Das handelsrechtliche Ergebnis wird um gewerbesteuerlich nicht abzugsfähige Teile erhöht. Gleichzeitig werden aber Sachverhalte, die für die Gewerbesteuer nicht relevant sind, abgezogen. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten, die Finanzierungsstruktur und die erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen.

