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Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer


Der Grunderwerbsteuer unterliegen Rechtsvorgänge über inländische Grundstücke, soweit sie darauf ausgerichtet sind, das Eigentum an einem Grundstück zu erlangen. Zunächst ermittelt unsere Kanzlei, ob auf den Vorgang überhaupt Grunderwerbsteuer erhoben wird. Dies ist aus dem Kauf- oder Übertragunsvertrag ersichtlich. Anschließend wird die Steuerschuld durch Anwendung des Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage berechnet.

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