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Internationales Steuerrecht
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Das internationale Steuerrecht ist für alle Auslandssachverhalte relevant. Es betrifft beispielsweise grenzüberschreitende Aktivitäten von Privatpersonen und Unternehmen. So sind bei einem Wegzug ins Ausland oder der Gründung einer Betriebstätte im Ausland die jeweiligen nationalen Steuergesetze und Doppelsteuerabkommen zu berücksichtigen.

Für Privatpersonen suchen wir nach Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung und klären Fragen einer möglichen beschränkten deutschen Steuerpflicht. In Unternehmen oder Unternehmensgruppen ist die Verrechnungspreisgestaltung ein beratungsintensives Fachgebiet.

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