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Körperschaftsteuer


Im Zuge der Körperschaftsteuerklärung wird geprüft, inwieweit die Körperschaft der Körperschaftsteuer überhaupt unterliegt. Weiterhin ist für die Zwecke der Körperschaftsteuer eine Anpassung an die steuerliche Einkommensermittlung vorzunehmen. Hierbei müssen beispielsweise Bewertungswahlrechte, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und Schuldzinsen berücksichtigt werden. Eine besondere Bedeutung kommt verdeckten Gewinnausschüttungen und Einlagen zu. Unsere Berater prüfen, inwieweit die Bemessungsgrundlage durch derartige Vorgänge beeinflusst worden ist. Zudem berechnen wir den Stand des steuerlichen Einlagekontos, um den Betrag der möglichen steuerfreien Ausschüttung darzustellen.

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