Schenkungs- und Erbschaftsteuer
Eine Schenkungssteuer- oder Erbschaftssteuererklärung ist im Falle einer Erbschaft oder Schenkung nötig. Für die Erstellung benötigen unsere Berater das verwandtschaftliche Verhältnis der vom Erbfall oder der Schenkung Betroffenen. Hieraus ergeben sich Freibeträge und andere Besteuerungsmerkmale. Außerdem helfen wir Ihnen das benötigte Vermögensverzeichnis zu erstellen. Hier wird das verschenkte oder vererbte Vermögen erfasst. Es kann sich unter anderem um Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen oder Schmuck handeln. In einem Erbfall müssen zusätzlich eventuelle Schulden des Verstorbenen erfasst werden.
Nach diesen Ermittlungsmaßnahmen erstellt unsere Kanzlei eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuererklärung, in der sämtliche Steuerbefreiungen, wie für Hausrat oder Pflichtteilsverzicht, ausgeschöpft sind. Ferner beachten wir Stundungsmöglichkeiten und Steuerermäßigungen bei gemischten Schenkungen. Komplexe Rechtsverhältnisse, zum Beispiel Nießbrauch und dingliche Wohnrechte, sind häufig Gegenstand von Übergabeverträgen. Durch unser Know How und unsere moderne Software rechnen wir Ihnen auch in solchen Fällen eine detaillierte Steuerberechnung aus.
Eine Schenkungssteuer- oder Erbschaftssteuererklärung ist im Falle einer Erbschaft oder Schenkung nötig. Für die Erstellung benötigen unsere Berater das verwandtschaftliche Verhältnis der vom Erbfall oder der Schenkung Betroffenen. Hieraus ergeben sich Freibeträge und andere Besteuerungsmerkmale. Außerdem helfen wir Ihnen das benötigte Vermögensverzeichnis zu erstellen. Hier wird das verschenkte oder vererbte Vermögen erfasst. Es kann sich unter anderem um Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen oder Schmuck handeln. In einem Erbfall müssen zusätzlich eventuelle Schulden des Verstorbenen erfasst werden.
Nach diesen Ermittlungsmaßnahmen erstellt unsere Kanzlei eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuererklärung, in der sämtliche Steuerbefreiungen, wie für Hausrat oder Pflichtteilsverzicht, ausgeschöpft sind. Ferner beachten wir Stundungsmöglichkeiten und Steuerermäßigungen bei gemischten Schenkungen. Komplexe Rechtsverhältnisse, zum Beispiel Nießbrauch und dingliche Wohnrechte, sind häufig Gegenstand von Übergabeverträgen. Durch unser Know How und unsere moderne Software rechnen wir Ihnen auch in solchen Fällen eine detaillierte Steuerberechnung aus.

