Nachfolgeplanung
Bei der Planung der Nachfolge stellen sich zwangsläufig viele steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Dies gilt sowohl für die Vermögensnachfolge im privaten Bereich als auch für Unternehmensnachfolgen. Wir gestalten in beiden Fällen den steuergünstigen Übergang auf die nächste Generation.
Für die private Vermögensnachfolge gibt es viele Ausgestaltungsmöglichkeiten. Die Planung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen muss immer die voraussichtliche Steuerbelastung berücksichtigen. Bei der Erbfolgeberatung spielen Freibeträge, Steuerbegünstigungen, die Stundung oder Ablösung der Steuer sowie Steuerermäßigungen für mehrfachen Erwerb eine Rolle. Auch bei Schenkungen müssen Sachverhalte wie gemischte Schenkungen, Grundstücksschenkungen mit Nießbrauch oder Wohnrecht und die Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker geprüft und berücksichtigt werden.
Durch Testamente, Erbverträge und Schenkungen kann natürlich auch die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmenspersönlichkeit geprägt. Der Nachfolgeplanung kommt ein hoher Stellenwert zu. Durch unsere langjährige Beziehung zum Unternehmen ist unsere Kanzlei mit der Entwicklung des Unternehmens vertraut. Unser Wissen bringen wir bei der Planung der Unternehmensnachfolge als kompetenter Partner mit ein.
Bei der Planung der Nachfolge stellen sich zwangsläufig viele steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Dies gilt sowohl für die Vermögensnachfolge im privaten Bereich als auch für Unternehmensnachfolgen. Wir gestalten in beiden Fällen den steuergünstigen Übergang auf die nächste Generation.
Für die private Vermögensnachfolge gibt es viele Ausgestaltungsmöglichkeiten. Die Planung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen muss immer die voraussichtliche Steuerbelastung berücksichtigen. Bei der Erbfolgeberatung spielen Freibeträge, Steuerbegünstigungen, die Stundung oder Ablösung der Steuer sowie Steuerermäßigungen für mehrfachen Erwerb eine Rolle. Auch bei Schenkungen müssen Sachverhalte wie gemischte Schenkungen, Grundstücksschenkungen mit Nießbrauch oder Wohnrecht und die Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker geprüft und berücksichtigt werden.
Durch Testamente, Erbverträge und Schenkungen kann natürlich auch die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmenspersönlichkeit geprägt. Der Nachfolgeplanung kommt ein hoher Stellenwert zu. Durch unsere langjährige Beziehung zum Unternehmen ist unsere Kanzlei mit der Entwicklung des Unternehmens vertraut. Unser Wissen bringen wir bei der Planung der Unternehmensnachfolge als kompetenter Partner mit ein.

