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Auf Know How setzen: Die Rechtsberatung


Die steuerliche Optimierung von privaten und unternehmerischen Gestaltungen erfordert ein solides zivilrechtliches Fundament. Gerade bei Familienunternehmen ist die zivilrechtliche Wirksamkeit unabdingbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.
Die Zulassung von Herrn Prof. Dr. Herrler zum Rechtsbeistand für Bürgerliches Recht, Handel- und Gesellschaftsrecht durch das Landgericht Augsburg nach dem Rechtsberatungsgesetz bietet in der Kanzlei Beratung aus einer Hand und aus einem Guss.

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